CareLit Fachartikel

Tarifliche Voraussetzung der »mindestens einjährigen Ausbildung« einer Altenpflegehelferin erfordert zwingend die Einhaltung dieses Zeitumfangs

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 9 · S. 484 bis 492

Dokument
123253
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
484 bis 492
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der tariflichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Eingruppierung in den Pflegeberufen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsund/oder Tarifvertragsparteien. Vorwiegend streiten die Parteien über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin. Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Revisionsverfahren nur noch eine Vergütung nach der VergGr. Kr. III BAT ab dem 01. 09. 2006 und nach der VergGr. Kr. IV BAT ab dem 01. 09. 2010.

Schlagworte

BAT AUSBILDUNG TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG TVÖD VERGÜTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT MENSCHEN ANATOMIE BESCHEINIGUNG SCHREIBEN PERSONEN ALTENPFLEGE RECHTSPRECHUNG KRANKENPFLEGE