CareLit Fachartikel
Tarifliche Voraussetzung der »mindestens einjährigen Ausbildung« einer Altenpflegehelferin erfordert zwingend die Einhaltung dieses Zeitumfangs
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 9 · S. 484 bis 492
Dokument
123253
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der tariflichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Eingruppierung in den Pflegeberufen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsund/oder Tarifvertragsparteien. Vorwiegend streiten die Parteien über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin. Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Revisionsverfahren nur noch eine Vergütung nach der VergGr. Kr. III BAT ab dem 01. 09. 2006 und nach der VergGr. Kr. IV BAT ab dem 01. 09. 2010.
Schlagworte
BAT
AUSBILDUNG
TÄTIGKEIT
EINGRUPPIERUNG
TVÖD
VERGÜTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
MENSCHEN
ANATOMIE
BESCHEINIGUNG
SCHREIBEN
PERSONEN
ALTENPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
KRANKENPFLEGE