CareLit Fachartikel
Zum Anspruch auf BildungsurlaubBerliner BiUrlG § 2, § 3
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 9 · S. 492 bis 497
Dokument
123254
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend streiten die Parteien darüber, ob dem klagenden Arbeitnehmer, obwohl dieser bereits im Jahr 2009 Bild-ungsurlaub genommen hat, auch im Folgejahr 2010 ein Anspruch auf vollen Bildungsurlaub zusteht. Das Landesarbeits-gericht hatte insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, wann der Anspruch auf Bildungsurlaub, der zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beträgt, beginnt.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BERLIN
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ZEIT
ES
HÖHE
KALENDER
PRAXIS
BUNDESREGIERUNG
PflegeRecht
Neuwied