CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf BildungsurlaubBerliner BiUrlG § 2, § 3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 9 · S. 492 bis 497

Dokument
123254
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
492 bis 497
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorliegend streiten die Parteien darüber, ob dem klagenden Arbeitnehmer, obwohl dieser bereits im Jahr 2009 Bild-ungsurlaub genommen hat, auch im Folgejahr 2010 ein Anspruch auf vollen Bildungsurlaub zusteht. Das Landesarbeits-gericht hatte insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, wann der Anspruch auf Bildungsurlaub, der zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beträgt, beginnt.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BERLIN GESETZ RECHTSPRECHUNG URTEIL ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ZEIT ES HÖHE KALENDER PRAXIS BUNDESREGIERUNG PflegeRecht Neuwied