Arbeitsrechtliche Fragen der Rente mit 67
Löwisch, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 78 bis 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 (BGB1.1 S. 554) sieht in erster Linie ein stufenweises Hinaus-schieben der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Die Regelung wird ab 2012 wirksam: Nach § 235 Abs. 2 Satz 1 SGB VI können die Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1947 in diesem Jahr erst mit 65 Jahren und einem Monat in den Ruhestand gehen. Für die Angehörigen der Geburtsjahrgänge 1948 bis 1958 erhöht sich das Renteneintrittsalter jeweils um einen weiteren Monat. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 tritt eine weitere Erhöhung um jeweils zwei Monate ein, bis die Angehörigen der Geburtsjahrgänge ab 1964…