AllgemeinverbindlichkeitserklärungTVG §5; VwGO§43
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 87 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der im September 2008 ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärung eines zwischen den Beigeladenen im Februar 2008 geschlossenen und Anfang März 2008 in Kraft getretenen Entgelttarif-vertrags für das Gaststätten-und Hotelgewerbe in NRW. Der Kl. führt zur Begründung seiner Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklä-rung aus, dass die nach § 5 Abs. 1 TVG erforderlichen Voraussetz-ungen nicht vorgelegen hätten. Der seinerzeitige Arbeitsminister habe sie allein aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ohne ausreichende Prüfung angenomme…