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Umwandlung von tariflichen Zeitzuschlägen in Zeit - BerechnungSpartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vom 25.5. 2001 {TV-N NW) §11 Abs.1
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 94 bis 97
Dokument
123285
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 11 Abs. 1 TV-N NW erhalten Arbeitnehmer für Sonderformen der Arbeitszeit neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung einen Zeitzuschlag, der einen bestimmten Prozentsatz des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 1 seiner Ent-geltgruppe beträgt. Der danach zu zahlende Zeitzuschlag kann im Verhältnis 1:1 in Zeit umgewandelt und dem Arbeitszeitkonto zugeführt werden. Bei der Umwandlung von Geld in Zeit ist der Zeitzuschlag zu dem individuellen Entgelt ins Verhältnis zu setzen.
Schlagworte
ZEIT
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
DISKRIMINIERUNG
RECHT
ALTER
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
KALENDER
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