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Umwandlung von tariflichen Zeitzuschlägen in Zeit - BerechnungSpartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vom 25.5. 2001 {TV-N NW) §11 Abs.1

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 94 bis 97

Dokument
123285
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
94 bis 97
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach § 11 Abs. 1 TV-N NW erhalten Arbeitnehmer für Sonderformen der Arbeitszeit neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung einen Zeitzuschlag, der einen bestimmten Prozentsatz des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 1 seiner Ent-geltgruppe beträgt. Der danach zu zahlende Zeitzuschlag kann im Verhältnis 1:1 in Zeit umgewandelt und dem Arbeitszeitkonto zugeführt werden. Bei der Umwandlung von Geld in Zeit ist der Zeitzuschlag zu dem individuellen Entgelt ins Verhältnis zu setzen.

Schlagworte

ZEIT ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER DISKRIMINIERUNG RECHT ALTER ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG KALENDER HÖHE ES PRAXIS RICHTLINIE Zeitschrift für Tarifrecht München