CareLit Fachartikel

Gesetzlicher Mindesturlaub, Tariflicher Mehrurlaub, Urlaubsbestimmung§7Abs.3BUrlG, §366 BGB

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 97 bis 98

Dokument
123286
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
97 bis 98
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die bei der Bekl. beschäftigt gewesene, seit April 2008 durchgehend arbeitsunfähig erkrankte und zum 28.2.2009 ausgeschiedene Kl. verlangt u. a. die Abgeltung von 10 Urlaubstagen aus 2007. Ihr tariflicher Urlaubsanspruch betrug 30 Tage, davon hatte sie im Jahr 2007 15 Tage erhalten. Bis auf die in der Berufungsinstanz noch streitigen 10 Tage leistete die Bekl. Abgeltung.

Schlagworte

URLAUB ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER URTEIL RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKHEIT SCHULD SICHERHEIT Zeitschrift für Tarifrecht München