CareLit Fachartikel
Gesetzlicher Mindesturlaub, Tariflicher Mehrurlaub, Urlaubsbestimmung§7Abs.3BUrlG, §366 BGB
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 97 bis 98
Dokument
123286
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bei der Bekl. beschäftigt gewesene, seit April 2008 durchgehend arbeitsunfähig erkrankte und zum 28.2.2009 ausgeschiedene Kl. verlangt u. a. die Abgeltung von 10 Urlaubstagen aus 2007. Ihr tariflicher Urlaubsanspruch betrug 30 Tage, davon hatte sie im Jahr 2007 15 Tage erhalten. Bis auf die in der Berufungsinstanz noch streitigen 10 Tage leistete die Bekl. Abgeltung.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKHEIT
SCHULD
SICHERHEIT
Zeitschrift für Tarifrecht
München