Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit (TVöD)BUrIG § 7 Abs. 3; TVöD § 26
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 98 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
: Das ArbG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Ansprüche des Kl. auf Gewährung tariflichen Mehrurlaubs von jeweils 10 Tagen aus 2007 und 2008 bestehen nicht. Die Ansprüche auf den tariflichen Mehrurlaub sind gem. §26 Abs. 2 lit. a TVöD am 31. 5. 2008 bzw. am 31. 5. 2009 verfallen, weil ihn der Kl. wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeit-aums nicht antreten konnte. Wie das ArbG im Einklang mit der Rspr. des BAG, der sich auch die Berufungskammer an-chließt, zutr. erkannt hat, können die Tarifvertragsparteien Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlin…