Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Entgeltanspruch eines BetriebsratsmitgliedsBetrVG §37 Abs. 2, §37 Abs. 4 Satz 1; MTV für Angestellte der Druckindustrie in Bayern §17 Nr. 1 B…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 102 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. ist seit 1965 bei der Bekl. beschäftigt. Sie wurde als technische Hilfskraft eingestellt und wechselte im Jahr 1999 als Sachbearbeiterin in die Poststelle. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge für die Druckindustrie in Bayern Anwendung. Als Postsachbearbeiterin war die Kl. zunächst in der Gehaltsgruppe G 2/3 und ab Juli 2002 in der Gehaltsgruppe G 2/5 eingruppiert. Ihre einzige Kollegin in der Poststelle, die Postsachbearbeiterin S, erhält seit April 1997 Vergütung nach der Gehaltsgruppe G 3/4. Die Kl. gehört seit 1994 der Schwerbehindertenvertretung an.…