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Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außerdienstliche StraftatKSchG §1 Abs. 2; BGB §241 Abs. 2; TVöD-BT-V §41; MTArb§8Abs. 8
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 110 bis 111
Dokument
123292
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist 1981 geboren, verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er war nach Abschluss seiner im September 1998 begonnenen Ausbildung seit Juli 2001 als Straßenbauarbeiter bei der bekl. Stadt beschäftigt. Aufgrund vertraglicher Verweisung findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoD-AT und TVöD-BT-V) Anwendung.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
STRAFTAT
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
TVÖD
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
FAMILIE
ESSEN
PROSTITUTION
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
KRANKHEIT
SICHERHEIT
LEISTUNG