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Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außerdienstliche StraftatKSchG §1 Abs. 2; BGB §241 Abs. 2; TVöD-BT-V §41; MTArb§8Abs. 8

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 110 bis 111

Dokument
123292
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
110 bis 111
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist 1981 geboren, verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er war nach Abschluss seiner im September 1998 begonnenen Ausbildung seit Juli 2001 als Straßenbauarbeiter bei der bekl. Stadt beschäftigt. Aufgrund vertraglicher Verweisung findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoD-AT und TVöD-BT-V) Anwendung.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER STRAFTAT ARBEITGEBER TÄTIGKEIT TVÖD VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS FAMILIE ESSEN PROSTITUTION SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT SICHERHEIT LEISTUNG