Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach DienststellenverlegungKSchG § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst, b
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 112 bis 113
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. war ab 1989 als Laborantin im Bezirksinstitut für Veterinärmedizin beschäftigt. Der bekl. Freistaat führte diese Einrichtung als Teil des Thüringischen Medizinal-, Lebensmittelund Veterinäruntersuchungsamts (TMLVUA) fort. Im Arbeitsvertrag der Parteien vom 25. 4. 1989 war als Arbeitsort Jena-Zwätzen vereinbart worden. Der Änderungsvertrag vom 16. 12. 1993 sah eine Tätigkeit der Kl. als Angestellte und die Anwendbarkeit des BAT-O und der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder jeweils gültigen Fassung vor: im Übrigen sollte…