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Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des ArbeitsverhältnissesBGB §§305, 305c, 306, 307, 309, 310, 622; GG Art. 3
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 2 · S. 118 bis 121
Dokument
123296
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekl. war bei der KLeinem Busreiseunternehmen - seit dem 1. 4. 2006 als „Sachbearbeiterin Bustouristik zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt 2 250, 00 Euro beschäftigt. Im von der KI. vorformulierten Arbeitsvertrag vom 20. 2. 2006 heißt es auszugsweise wie folgt.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
PROBEZEIT
ARBEITSRECHT
KÜNDIGUNG
VERTRAG
VORSCHRIFTEN
HÖHE
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
ZIELE
ZEIT
VERHALTEN