CareLit Fachartikel
ZAHNÄRZTEPreisvergleich im Web ist zulässig
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 2 · S. 38 bis 39
Dokument
123305
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zahnärzte dürfen unverbindliche Kostenpläne für eine zahnmedizinische Behandlung auf Internetportalen abgeben, damit Patienten Angebote einholen und Kosten sparen können. Dies stellt kein Verstoß gegen zahnärztliche Berufspflichten dar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Schlagworte
ETHIK
INTERNET
KOSTEN
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
ZAHNÄRZTE
PATIENTEN
GESUNDHEITSVERSORGUNG
PRAXIS
VERTRAUEN
WERBUNG
Gesundheit + Gesellschaft
Remagen