Die Frühbewertung des Nutzens neu zugelassener ArzneimittelHerausforderung für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitsw…
Hess,, R.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2011 · Heft 2 · S. 8 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Frühbewertung neu zugelassener Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen oder neuen Anwendungsgebieten stellt alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Diese Frühbewertung dient zwar nur der Fest-legung des Erstattungspreises (Rabatt auf den Arzneimittelabgabepreis), der für die Abgabe von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung als Obergrenze verbindlich ist. Die auch im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten kurze Zeitspanne von nur jeweils drei Monaten für die Nutzenbewertung und für die anschließende Entscheidungsfindung erfor-dert von der Industrie ein umfas…