Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzt Mindestmengen-Beschluss des G-BA zur Versorgung von Frühund Neugeborenen aus
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 2 · S. 121
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 26. Januar 2011 den Mindestmengen-Beschluss des Gemeinsamen Bundes-ausschusses (G-BA) zur Versorgung von Frühund Neugeborenen bis zur Hauptsachenentscheidung ausgesetzt. Die DKG be-grüßte die Entscheidung des Landes Sozialgerichts. Nach den Worten von DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum ist es ein unhaltbarer Zustand, dass der G-BA mit zweierlei Maß misst: Auf der Basis von schlechter Evidenz würden Mindestmengen eingeführt - was de facto dazu führe, dass Leistungserbringer trotz hervorragender Leistungsqualität aus der Versorgung verdrängt werden.