CareLit Fachartikel
Pflichtmitgliedschaft in einer Industrieund Handelskammer
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 2 · S. 153 bis 155
Dokument
123331
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unterhält auch ein als gemeinnützig nach den JJ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkanntes Krankenhaus einen wirtschaft-lichen Geschäftsbetrieb und ist insofern gewerbesteuerpflichtig, sind die Voraussetzungen der Pflichtmitglied-schaft in einer Industrieund Handelskammer (IHK) nach J 2 Absatz 1 IHKG erfüllt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
GEMEINNÜTZIG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
TRÄGERSCHAFT
HÖHE
ES
FINANZVERWALTUNG
PERSONEN
ZEIT
KRANKENHÄUSER
FORSTWIRTSCHAFT
PATIENTEN
PRAXIS
CHIRURGEN