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Lexikon der Unfallversicherung: Innere Ursache - GelegenheitsursacheVorschädigung muss nachgewiesen werden

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2011 · Heft 2 · S. 24 bis 25

Dokument
123387
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Nicht jeder Unfall beruht auf einem äußeren Ereignis. Es kann auch vorkommen, dass ein Beschäftigter aufgrund eines Schwächeanfalls stürzt. Dann müssen Mediziner klären, ob etwa eine Vorerkrankung die Unfallursache war. Unter Umständen besteht aber auch dann Versicherungsschutz.

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ UNFALL TÄTIGKEIT BELASTUNG URTEIL ZEIT ES GESUNDHEITSZUSTAND BANDSCHEIBENDEGENERATION ROLLE BEURTEILUNG KRANKHEIT TOD PRAXIS SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT