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Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im gekündigten ArbeitsverhältnisBGB §241 Abs. 2, §615 Satz 2, §626 Abs. 1; KSchG §1 Abs. 2; HGB §60 Abs. 1,§74

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 13

Dokument
123575
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
7 bis 13
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

das Bundesarbeitsgericht hatte daher zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Weitergabe von persönlichen Daten von Patienten des Arbeitgebers an ein Konkurrenzunternehmen eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung ist. Zum anderen hatte es zu entscheiden, ob diese Vertragspflichtverletzung eine außerordentliche bzw. eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHT PATIENTENDATEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ES PATIENTEN ESSEN MENSCHEN PERSONEN SCHREIBEN ZULASSUNG KRANKHEIT