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Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im gekündigten ArbeitsverhältnisBGB §241 Abs. 2, §615 Satz 2, §626 Abs. 1; KSchG §1 Abs. 2; HGB §60 Abs. 1,§74
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 13
Dokument
123575
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
das Bundesarbeitsgericht hatte daher zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Weitergabe von persönlichen Daten von Patienten des Arbeitgebers an ein Konkurrenzunternehmen eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung ist. Zum anderen hatte es zu entscheiden, ob diese Vertragspflichtverletzung eine außerordentliche bzw. eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
RECHT
PATIENTENDATEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
PATIENTEN
ESSEN
MENSCHEN
PERSONEN
SCHREIBEN
ZULASSUNG
KRANKHEIT