CareLit Fachartikel

Überwachungsund Sicherungsmaßnahmen bei suizidgefährdeten Personen in einer psychiatrischen KlinikBGB §823

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 14 bis 18

Dokument
123576
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
14 bis 18
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Aufsichtspflicht seitens des Trägers einer psychiatrischen Klinik (dies gilt im Prinzip auch für ein Allgemeinkrankenhaus) bzw. des Krankenhauspersonals gegenüber Patienten, bei denen eine latente bzw. akute Suizidalität besteht bzw. bestehen könnte, sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Frage, welche Maßnahmen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren geeignet sind, um eine ausreichende Überwachung und Sicherung des Patienten zu gewährleisten. Dass diese Frage nicht pauschal, sondern nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werde…

Schlagworte

KRANKENHAUS STATION AUFNAHME BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG THERAPIE PERSONEN PATIENTEN BERATUNG SUIZID TABLETTEN HÖHE BEHANDLUNGSFEHLER SICHERHEIT ES UNSICHERHEIT