Überwachungsund Sicherungsmaßnahmen bei suizidgefährdeten Personen in einer psychiatrischen KlinikBGB §823
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 14 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Aufsichtspflicht seitens des Trägers einer psychiatrischen Klinik (dies gilt im Prinzip auch für ein Allgemeinkrankenhaus) bzw. des Krankenhauspersonals gegenüber Patienten, bei denen eine latente bzw. akute Suizidalität besteht bzw. bestehen könnte, sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Frage, welche Maßnahmen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren geeignet sind, um eine ausreichende Überwachung und Sicherung des Patienten zu gewährleisten. Dass diese Frage nicht pauschal, sondern nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werde…