CareLit Fachartikel
Schadenersatz wegen unzureichender Vorkehrungen gegen Sprung aus dem FensterBGB § 280 Abs. 1, §823 Abs. 1, § 839; PsychKG ST § 14 Abs. 1; GG Art. 34
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 18 bis 25
Dokument
123577
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vorliegende Entscheidung behandelt einmal mehr die Rechtsfrage, ob und wenn ja welche organisatorischen Maßnahmen der Träger eines Krankenhauses mit einer geschlossenen psychiatrischen Station (dies gilt im Prinzip auch für ALlge-meinstationen) zu ergreifen hat, um einen möglichst weitgehenden Schutz des Patienten vor einer Selbstschädigung (hier: in suizidaler Absicht) zu gewährleisten.
Schlagworte
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
FIXIERUNG
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
STATION
PATIENTEN
MENSCHEN
SCHIZOPHRENIE
PSYCHIATRIE
PATIENTENZIMMER
POLIZEI
FEUERWEHR
ES
WAHRNEHMUNG
EXTREMITÄTEN