CareLit Fachartikel
Schadenersatz aufgrund eines Sturzes -Zur Fixierung und Überwachung - BeweislastBGB §31, §280, §611, §823 Abs. 1, §831, § 1906 Abs. 1 und 4; SGB X § 116 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 25 bis 28
Dokument
123578
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht hatte daher die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Beklagte ihrer Obhutspflichten verletzt hat, indem sie die Klägerin weder ständig fixiert noch ununterbrochen überwacht hat. In diesem Zusammenhang hatte das Oberlandesgericht auch darüber zu befinden, wer für die in Rede stehende angebliche Verletzung der Obhutspflichten die Darlegungsund Beweislast hat.
Schlagworte
VERLETZUNG
FIXIERUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
PFLEGEPERSONAL
UNFALL
PATIENTEN
HÖHE
VERHALTEN
KAUSALITÄT
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
LEBENSQUALITÄT
PERSONEN
RISIKO
KRANKHEIT