CareLit Fachartikel

Schadenersatz aufgrund eines Sturzes -Zur Fixierung und Überwachung - BeweislastBGB §31, §280, §611, §823 Abs. 1, §831, § 1906 Abs. 1 und 4; SGB X § 116 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 25 bis 28

Dokument
123578
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
25 bis 28
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht hatte daher die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Beklagte ihrer Obhutspflichten verletzt hat, indem sie die Klägerin weder ständig fixiert noch ununterbrochen überwacht hat. In diesem Zusammenhang hatte das Oberlandesgericht auch darüber zu befinden, wer für die in Rede stehende angebliche Verletzung der Obhutspflichten die Darlegungsund Beweislast hat.

Schlagworte

VERLETZUNG FIXIERUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG PFLEGEPERSONAL UNFALL PATIENTEN HÖHE VERHALTEN KAUSALITÄT RECHTSPRECHUNG LITERATUR LEBENSQUALITÄT PERSONEN RISIKO KRANKHEIT