CareLit Fachartikel

Zur Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB XISGB XI § 71 Abs. 1 und Abs. 3, § 72; CG Art. 12; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 40 bis 44

Dokument
123580
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
40 bis 44
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der vorliegende Fall liegt jedoch grundsätzlich anders. Denn die Klägerin begehrt von der beklagten Pflegekasse, dass diese die Klägerin als verantwortliche Pflegefachkraft für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen anerkennt und zwar unabhängig davon, ob die Klägerin konkret beabsichtigt einen ambulanten Pflegedienst zu gründen bzw. verantwort-lich zu leiten. In diesem Zusammenhang geht es somit auch um die Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die Pflegekasse

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ANERKENNUNG AUSBILDUNG KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG ALTENPFLEGER ZULASSUNG ARBEITSPLATZ SCHREIBEN ES BERUFSAUSÜBUNG PERSONEN EIGNUNG PRAXIS KRANKENPFLEGE MENSCHEN