CareLit Fachartikel
Häusliche Krankenpflege - Zusammentreffen von Krankenbeobachtung als Behandlungspflege mit GrundpflegeSGB V § 37 Abs. 2 Satz 1; SCB XI § 14 Abs. 4; SGG § 86, § 96, § 99
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 44 bis 49
Dokument
123581
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sowohl das von einer Pflegefach kraft erstattete Pfleggutachten als auch ein weiteres Gutachten durch einen Arzt kommen zu dem Ergebnis, dass eine zeitliche Abgrenzung zwischen der Grundpflege und der erforderlichen Behandlungspflege im konkreten Falle des Klägers schwierig sei. Dies, so die Begründung im zweiten Gutachten, beruhe darauf, dass bei dem Kläger eine deutliche, vitalbedrohliche Instabilität aller physischen Körperfunktionen bestehe. Daher bestehe die Not-wendigkeit, dass sich rund um die Uhr eine kompetente Pflegefachkraft um den Kläger kümmern müsse.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGE
SPEZIELLE PFLEGE
GUTACHTEN
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
HÖHE
SPEICHEL
STUHLINKONTINENZ
ES
AUSTRALIEN
ATMUNG
PRAXIS
KINDERKRANKENSCHWESTERN
ZULASSUNG