CareLit Fachartikel

Häusliche Krankenpflege - Zusammentreffen von Krankenbeobachtung als Behandlungspflege mit GrundpflegeSGB V § 37 Abs. 2 Satz 1; SCB XI § 14 Abs. 4; SGG § 86, § 96, § 99

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 44 bis 49

Dokument
123581
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
44 bis 49
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Sowohl das von einer Pflegefach kraft erstattete Pfleggutachten als auch ein weiteres Gutachten durch einen Arzt kommen zu dem Ergebnis, dass eine zeitliche Abgrenzung zwischen der Grundpflege und der erforderlichen Behandlungspflege im konkreten Falle des Klägers schwierig sei. Dies, so die Begründung im zweiten Gutachten, beruhe darauf, dass bei dem Kläger eine deutliche, vitalbedrohliche Instabilität aller physischen Körperfunktionen bestehe. Daher bestehe die Not-wendigkeit, dass sich rund um die Uhr eine kompetente Pflegefachkraft um den Kläger kümmern müsse.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KRANKENPFLEGE SPEZIELLE PFLEGE GUTACHTEN URTEIL RECHTSPRECHUNG ZEIT HÖHE SPEICHEL STUHLINKONTINENZ ES AUSTRALIEN ATMUNG PRAXIS KINDERKRANKENSCHWESTERN ZULASSUNG