CareLit Fachartikel

Ein Schloss mit einem Zahlencode stellt eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung im Sinne des §1906 Abs. 1 BGB dar

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 49 bis 53

Dokument
123582
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
49 bis 53
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die vorliegende Entscheidung verdeutlicht in eindringlicher Weise, wie wichtig es ist, bei der Abfassung einer Vor-sorgevollmacht alle relevanten Umstände und Entscheidungskompetenzen zu benennen, die im Rahmen einer demenziell bedingten Heimunterbringung in der Praxis regelmäßig zur Entscheidung anstehen. Denn im vorliegenden Fall umfasste die Vorsorgevollmacht zwar die »Zustimmung zu unterbringungsähnlichen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB (z. B. durch mechanische Vorrichtungen wie Bettgitter, Fixierungen, Verabreichung von Medikamenten aller Art oder auf andere Weise)«, nich…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG STATION ENTSCHEIDUNG PATIENTENVERFUEGUNG VOLLMACHT EINRICHTUNG DEMENZ PRAXIS FREIHEIT SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ES PERSONEN BUNDESREGIERUNG PATIENTEN PflegeRecht