Ein Schloss mit einem Zahlencode stellt eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung im Sinne des §1906 Abs. 1 BGB dar
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 49 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vorliegende Entscheidung verdeutlicht in eindringlicher Weise, wie wichtig es ist, bei der Abfassung einer Vor-sorgevollmacht alle relevanten Umstände und Entscheidungskompetenzen zu benennen, die im Rahmen einer demenziell bedingten Heimunterbringung in der Praxis regelmäßig zur Entscheidung anstehen. Denn im vorliegenden Fall umfasste die Vorsorgevollmacht zwar die »Zustimmung zu unterbringungsähnlichen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB (z. B. durch mechanische Vorrichtungen wie Bettgitter, Fixierungen, Verabreichung von Medikamenten aller Art oder auf andere Weise)«, nich…