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Informationen für VorgesetzteSofortmaßnahmen bei alkoholisierten Mitarbeitern

Bosselmann, T.; · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2011 · Heft 3 · S. 12 bis 13

Dokument
123607
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Bosselmann, T.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wer während der Arbeit Alkohol zu sich nimmt, gefährdet sich und andere. Das gilt insbesondere dann, wenn Fahrtüchtig-keit oder Umgang mit risikobehafteten Stoffen bzw. Situationen bei der Tätigkeit verlangt sind. Diesem Umstand trägt auch die Gesetzgebung Rechnung, die für rauschbedingtes Fehlverhalten und die sich daraus ergebende Gefährdung von Personen und Eigentum empfindliche Sanktionen vorsieht.

Schlagworte

MITARBEITER STRESS ARBEITSPLATZ INFORMATION KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG ARBEIT GESETZGEBUNG PERSONEN EIGENTUM SCHADENSERSATZ BLUT RISIKOBEREITSCHAFT WAHRNEHMUNG REAKTIONSZEIT VERHALTEN