ARBEITSRECHTLohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland
WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 3 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird, hat nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. § 5 Absatz 2 EFZG regelt die Mitteilungsund Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei einer Arbeitsunfähigkeit: Danach muss ein Arbeitnehmer, der sich zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhält, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit auf schnellstmöglichem Weg mitteilen. Zudem muss er dem Unternehmen die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit und die Adresse seines Aufenthaltsortes angeben. Der Arbeitnehmer muss…