CareLit Fachartikel

ARBEITSRECHTLohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland

WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 3 · S. 54 bis 55

Dokument
123626
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 2
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird, hat nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. § 5 Absatz 2 EFZG regelt die Mitteilungsund Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei einer Arbeitsunfähigkeit: Danach muss ein Arbeitnehmer, der sich zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhält, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit auf schnellstmöglichem Weg mitteilen. Zudem muss er dem Unternehmen die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit und die Adresse seines Aufenthaltsortes angeben. Der Arbeitnehmer muss…

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITNEHMER AUSLAND ARBEITGEBER URTEIL SCHWEIGEPFLICHT TÜRKEI ARBEIT SPRACHE BETTRUHE BESCHEINIGUNG VERHALTEN ARBEITSLEISTUNG KRANKHEIT DEUTSCHLAND SICHERHEIT