CareLit Fachartikel

Zur Anti-Korruptions-Compliance bei der Zusammenarbeit von Healthcare-Unternehmen mit Ärzten-Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Saarbrücken1

Schröder, T.; Hugger, H.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 10

Dokument
123630
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schröder, T.; Hugger, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
7 bis 10
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), wegen derer V und H verurteilt worden sind, setzen - ebenso wie die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Bereich der Privatwirtschaft oder der öffentlichen Hand (§§ 299, 332 und 334 StGB) - im objektiven Tatbestand jeweils einen Vorteil voraus, der angenommen oder gewährt wird oder werden soll. Das Gericht verweist auf die übliche Definition, nach der ein solcher Vorteil jede Leistung ist, auf die der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert.…

Schlagworte

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