Das AMNOG und seine Bedeutung für die Medizinprodukteindustrie
Schork, V.; Heil, M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 10 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2011 können nunmehr pharmazeutische und medizintechnische Unternehmen in das Versorgungskonzept der integrierten Versorgung mit einbezogen werden. Darüber hinaus finden weitgehend kartellrechtliche Vorschriften auf alle Selektivverträge des SGB V Anwendung. Dies gilt daher auch für die Medizinprodukteindustrie, sofern Verträge mit Medizinprodukten betroffen sind. Schließlich werden alle vergaberechtlichen Streitigkeiten (auch die im Zusammenhang mit Medizinprodukten) den Zivilgerichten zugewiesen, womit möglicherweise gewisse Rechtsunsicherheiten für die Medizinprodukteindustrie verbunden sein…