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Reinigung und Desinfektion von kritischen Medizinprodukten§§ 14, 28 Abs. 1, Abs. 2 MPG; § 4 Abs. 2 MPBetreibV; §§ 124 Abs. 2 Nr. i, 2, 3, 5, 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO

Jäkel, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 26 bis 30

Dokument
123635
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Jäkel, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
26 bis 30
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seines klageabweisenden Urteils im Wesentlichen ausgeführt: Die Kläger führten in ihrer Praxis die Aufbereitung von Medizinprodukten der Klasse „kritisch B nicht ordnungsgemäß durch. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung setze zwingend ein validiertes Verfahren voraus, das es für das von den Klägern verwendete manuelle Reinigungsund Desinfektionsverfahren nicht gebe; die von ihnen praktizierte standardisierte Methode entspreche den gesetzlichen Vorgaben nicht.

Schlagworte

REINIGUNG DESINFEKTION BETREIBER ENTSCHEIDUNG ANWENDER RECHTSPRECHUNG PRAXIS HYGIENE EIGNUNG MENSCHEN GESUNDHEIT SICHERHEIT PATIENTEN HAUT SCHLEIMHAUT BLUT