Oberarzt-Tagungen mit Eventcharakter und Vergütung von Beratertätigkeiten ohne konkrete Leistungsnachweise-Verurteilungen wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 30 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine von ihm gewählte Absatzstrategie war hierbei, enge Kontakte zu führenden, in das Bestellwesen der jeweiligen Kliniken involvierten Medizinern zu knüpfen und die Kontakte zu pflegen. Einer dieser Mediziner war der Angeklagte V, ein in seinem Fachbereich anerkannter „Key Opinion Leader. Hierdurch versprach sich der Angeklagte H einerseits eine wissenschaftlich fundierte Fortentwicklung der vertriebenen ...produkte, darüber hinaus erhoffte und erwartete er durch dieses Konzept, dass die jeweiligen Ärzte Produkte der GmbH bei Bestellentscheidungen bevorzugen würden und die Produkte der GmbH weiterempfehlen würd…