CareLit Fachartikel

SoziaLdatenschutz für Ausländer und aufenthaltsrelevante Übermittlungsbefugnisse nach §71 Abs.2 SGB X

Sommer, I.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 3 · S. 140 bis 145

Dokument
123651
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Sommer, I.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
140 bis 145
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die sensibelste Form der Verwendung von Daten ist ihre Übermittlung an Dritte. Im Sozialdatenschutz werden in den §§67d bis 77 SGB X für die Sozialleistungsträger abschließend die Übermittlungsbcfugnisse benannt, die eine Weitergabe von Daten auch in Ansehung des Sozialgeheimnisses gemäß §35 SGB I zulässig machen. In Abgrenzung zu §69 SGB X zielt die Übermittlungsnorm des § 71 darauf ab, dass die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben außerhalb des sozialen Bereichs ermöglicht oder gefördert wird (»Übermittlung zum Zweck besonderer gesetzlicher Mitteilungspflichten«). Dabei sind die erfassten Zielsetzungen d…

Schlagworte

AUSLÄNDER SOZIALHILFE ENTSCHEIDUNG HILFE DROGEN RECHT GESUNDHEITSWESEN BERLIN STATISTIK BEURTEILUNG DEUTSCHLAND SICHERHEIT DATENSATZ ARBEIT HEROIN PROGNOSE