CareLit Fachartikel

Elternunterhalt; Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger; Barbetrag bei Heimunterbringung zählt zum Unterhaltsbedarf; Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen;…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 3 · S. 146 bis 158

Dokument
123652
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
146 bis 158
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Verfügt der Unterhaltspflichtige über höhere Einkünfte als sein Ehegatte, ist die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt in der Regel wie folgt zu ermitteln: Von dem Familieneinkommen wird der Familienselbstbehalt in Abzug gebracht. Das verbleibende Einkommen wird um die Haushaltsersparnis vermindert. Die Hälfte des sich ergebenden Betrages kommt zuzüglich des Familienselbstbehalts dem Familienunterhalt zugute. Zu dem so bemessenen individuellen Familien-bedarf hat der Unterhaltspflichtige entsprechend dem Verhältnis der Einkünfte der Ehegatten beizutragen. Für den Elternunterhalt kann der Unterhalts…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG URTEIL KRANKENVERSICHERUNG SOZIALHILFETRÄGER BEDARFSPLANUNG KOSTEN EINKOMMEN RUHESTAND HÖHE ZEIT EHELEUTE LITERATUR PERSONEN LEISTUNG BEURTEILUNG ELTERN