Elternunterhalt; Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger; Barbetrag bei Heimunterbringung zählt zum Unterhaltsbedarf; Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen;…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 3 · S. 146 bis 158
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verfügt der Unterhaltspflichtige über höhere Einkünfte als sein Ehegatte, ist die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt in der Regel wie folgt zu ermitteln: Von dem Familieneinkommen wird der Familienselbstbehalt in Abzug gebracht. Das verbleibende Einkommen wird um die Haushaltsersparnis vermindert. Die Hälfte des sich ergebenden Betrages kommt zuzüglich des Familienselbstbehalts dem Familienunterhalt zugute. Zu dem so bemessenen individuellen Familien-bedarf hat der Unterhaltspflichtige entsprechend dem Verhältnis der Einkünfte der Ehegatten beizutragen. Für den Elternunterhalt kann der Unterhalts…