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Europarechtliche Grenzen des Verwendungsverbots für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe - Rechtliche Implikationen der BGH-Urteile zu„Glucosaminsulfat

Stallberg, C.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 2 · S. 1 bis 8

Dokument
123661
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stallberg, C.;
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2011-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Seit kurzem liegen die lang erwarteten Entscheidungsgründe zu zwei bereits am 15. 7. 2010 verkündeten Urteilen des BGH vor, in denen sich dieser erstmals mit der Europarechtskonformität des in Deutschland geltenden Regimes für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe beschäftigt. 1 Bekanntlich hat sich der deutsche Gesetzgeber diesbezüglich für ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt entschieden, das die Verwendung bestimmter anderer Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe ohne vorherige Zulassung verbietet. Gesetzlicher Ausgangspunkt hierfür ist die Gleichstellungsklausel in § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Lebensmittel…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSMITTEL VERBOT VITAMINE RECHTSPRECHUNG BAUPLANUNG DEUTSCHLAND ZULASSUNG LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE SICHERHEIT ES AMINOSÄUREN ROLLE HAND LEBENSMITTELSICHERHEIT RISIKO