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Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit muss Erfordernissen für Reglementierungen des EU-Warenverkehrs entsprechen — Gelenknahrung II

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 2 · S. 15 bis 17

Dokument
123663
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
15 bis 17
Erschienen: 2011-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lcbcns-mittclsichcrheit — hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind — steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhaltcn unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachvcrhalten aus dem primären Unionsrecht, insbesondere aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG VERBOT NAHRUNGSERGAENZUNG RECHT BEHÖRDE LEBENSMITTELSICHERHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL GELENKE ZULASSUNG BEURTEILUNG NÄHRWERT ES VITAMINE SPANIEN ZEIT