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Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit muss Erfordernissen für Reglementierungen des EU-Warenverkehrs entsprechen — Gelenknahrung II
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 2 · S. 15 bis 17
Dokument
123663
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lcbcns-mittclsichcrheit — hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind — steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhaltcn unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachvcrhalten aus dem primären Unionsrecht, insbesondere aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
NAHRUNGSERGAENZUNG
RECHT
BEHÖRDE
LEBENSMITTELSICHERHEIT
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
GELENKE
ZULASSUNG
BEURTEILUNG
NÄHRWERT
ES
VITAMINE
SPANIEN
ZEIT