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Verbot des Inverkehrbringens eines NahrungsergänzungsmittelsLFGB §§ 2 III, 6, 39; VwGO §§ 80 V, 146 IV

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 2 · S. 17 bis 20

Dokument
123664
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
17 bis 20
Erschienen: 2011-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Antragsgegnerin hat den angefochtenen Bescheid, mit dem der Antragstellerin das Inverkehrbringen des Nahrungser-gänzungsmittels „Fat Burn V10 untersagt wird, auf § 39 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-und Futtermittelgesetz-buches (LFGB) vom 1.9.2005 (BGBI. I S. 2617) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.7.2009 (BGBI. I S. 2205) gestützt, da es sich nach ihrer Auffassung bei der in dem streitgegenständlichen Produkt enthaltenen Aminosäure L-Tyrosin um einen nicht zugelassenen und damit nicht verkehrsfähigen Zusatzstoff handelt. Die sofortige Vollziehung werde angeordnet, da gesundheitliche Gefahren f…

Schlagworte

GESUNDHEIT RICHTLINIE NAHRUNGSMITTEL FORSCHUNG VERBOT VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG ES NÄHRWERT AMINOSÄUREN ZULASSUNG LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL VITAMINE NÄHRSTOFFE FREIHEIT