Verbot des Inverkehrbringens eines NahrungsergänzungsmittelsLFGB §§ 2 III, 6, 39; VwGO §§ 80 V, 146 IV
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 2 · S. 17 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsgegnerin hat den angefochtenen Bescheid, mit dem der Antragstellerin das Inverkehrbringen des Nahrungser-gänzungsmittels „Fat Burn V10 untersagt wird, auf § 39 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-und Futtermittelgesetz-buches (LFGB) vom 1.9.2005 (BGBI. I S. 2617) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.7.2009 (BGBI. I S. 2205) gestützt, da es sich nach ihrer Auffassung bei der in dem streitgegenständlichen Produkt enthaltenen Aminosäure L-Tyrosin um einen nicht zugelassenen und damit nicht verkehrsfähigen Zusatzstoff handelt. Die sofortige Vollziehung werde angeordnet, da gesundheitliche Gefahren f…