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BewohnerschutzFixierung ohne Genehmigung - ein Strafgrund?

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2011 · Heft 3 · S. 302 bis 304

Dokument
123710
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
302 bis 304
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Ein Heimleiter lässt an das Bett eines dementen Patienten ein zweites Bettgitter anbringen und fixiert ihn nach einem Klinikaufenthalt mit Bauchgurt und zusätzlich an den Gliedmaßen. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts holte er dazu nicht ein. Macht er sich mit diesem Vorgehen strafbar? Darüber hatte das Oberlandesgericht Nürnberg zu entscheiden.

Schlagworte

FIXIERUNG KRANKENTRANSPORTMITTEL MOBILITAET MOBILITÄT PATIENT PERSONAL PATIENTEN UNSICHERHEIT RISIKO SCHADENSERSATZ NATUR LEBENSQUALITÄT MENSCHEN ANGST LESEN WISSEN