Zur Durchsetzung des Wunschund Wahlrechts behinderter Menschen
Heinz, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2011 · Heft 2 · S. 6 bis 26
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. .. « Bei der Umsetzung der Norm stößt der be-fasste Rechtsanwender auf eine Konstruktion, die die unbedingte Beachtung des Wunschund Wahlrechts anordnet, zugleich jedoch durch Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe Entscheidungsspielraum gewährt, wobei die Nutzung dieses Spiel-raumes nicht etwa im Ermessen des Leistungsträgers steht. Hier kommen Grundrechte »ins Spiel«, wie deutlich werden wird. Exemplarisch wird für die h…