CareLit Fachartikel

Arbeitsrecht: Überstundenregelung im PflegedienstUmfang im Vertrag konkret benennen

Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 3 · S. 54 bis 55

Dokument
123795
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Vertragsklauseln, die allgemein anfallende Überstunden mit dem Gehalt abgelten wollen, sind laut BGB unwirksam. Betreiber ambulanter Pflegedienste müssen in den Arbeitsverträgen konkret festlegen, wie viele Überstunden sie mit dem Grundgehalt abgelten möchten. Aber Vorsicht: Auch hier hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt

Schlagworte

ARBEITSZEIT URTEIL ARBEITSVERTRAG ARBEITGEBER BETREIBER PFLEGEPERSONAL WISSEN ARBEITSLEISTUNG HÖHE PRAXIS ES ARBEITSVERHÄLTNIS Häusliche Pflege Hannover