CareLit Fachartikel
Arbeitsrecht: Überstundenregelung im PflegedienstUmfang im Vertrag konkret benennen
Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 3 · S. 54 bis 55
Dokument
123795
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vertragsklauseln, die allgemein anfallende Überstunden mit dem Gehalt abgelten wollen, sind laut BGB unwirksam. Betreiber ambulanter Pflegedienste müssen in den Arbeitsverträgen konkret festlegen, wie viele Überstunden sie mit dem Grundgehalt abgelten möchten. Aber Vorsicht: Auch hier hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt
Schlagworte
ARBEITSZEIT
URTEIL
ARBEITSVERTRAG
ARBEITGEBER
BETREIBER
PFLEGEPERSONAL
WISSEN
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
PRAXIS
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
Häusliche Pflege
Hannover