Grundsätzlich kein Anspruch der Apotheker auf Vergütung der Versorgung von Ersatzkassenversicherten mit gem. §73 Abs. 3 AMG importierten Arzneimitteln
Wesser, S.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 2 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der klagende Apotheker hatte eine Versicherte der Beklagten im Jahr 2005 mit dem vertragsärztlich verordneten, zum damaligen Zeitpunkt aber weder in Deutschland noch EU-weit zugelassenen Medikament Thalidomid versorgt, das er im Wege eines nach § 73 Abs. 3 AMG zulässigen Einzelimports nach Deutschland verbracht hatte. Das Arzneimittel diente der Behandlung des bei der Versicherten festgestellten multiplen Myeloms, einer besonders aggressiven Form von Knochen markkrebs, die zum damaligen Zeitpunkt als nicht heilbar galt. Seit 2003 bzw. 2006 war Thalidomid u.a. in Australien und den USA zur Behandlung des multiple…