CareLit Fachartikel
Vergessene DesinfektionÄrztin muss 17.000 Euro zahlen
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2011 · Heft 3 · S. 169
Dokument
123831
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch beim Noteinsatz im häuslichen Umfeld sind vor Injektionen die Hygienestandards einzuhalten. Eine Notärztin, die jegliche Desinfektion unterlassen hatte, wurde zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld und 7000 Euro Schadensersatz verurteilt.
Schlagworte
DESINFEKTION
THERAPIE
GERICHT
REINIGUNG
SACHSEN-ANHALT
SCHADENSERSATZ
INJEKTIONEN
STAPHYLOCOCCUS
ATMUNG
LEBER
NIERE
KOMA
HAUT
PATIENTEN
BAKTERIEN
VERHALTEN