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Weiterbeschäftigungsanspruch von Auszubildenden nach §§9, 107 Satz 2 BPersVG- Ein Überblick über die neuere Rechtsprechung -

Faber, B.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 3 · S. 96 bis 103

Dokument
123874
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Faber, B.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
96 bis 103
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

In Zeiten, in denen Arbeitsplätze allgemein und besonders auch im öffentlichen Dienst knapp und begehrt sind, rückt zunehmend die Bestimmung des §9 BPersVG in den Mittelpunkt. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Auszubildenden, die sich bereits zu Beginn ihres Berufslebens dazu entschließen, ein personalvertretungsrechtliches Ehrenamt zu übernehmen. Das Gesetz gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Hierbei treffen vielfach unterschiedliche Rechtspositionen der Arbeitgeber und der Auszubildenden aufeinander. Einerseits geht es um…

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ AUSBILDUNG GERICHT ENTSCHEIDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS DATENBANKEN ES ZEIT DEUTSCHLAND VERHALTEN PROGNOSE UNSICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT ZULASSUNG