Weiterbeschäftigungsanspruch von Auszubildenden nach §§9, 107 Satz 2 BPersVG- Ein Überblick über die neuere Rechtsprechung -
Faber, B.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 3 · S. 96 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Zeiten, in denen Arbeitsplätze allgemein und besonders auch im öffentlichen Dienst knapp und begehrt sind, rückt zunehmend die Bestimmung des §9 BPersVG in den Mittelpunkt. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Auszubildenden, die sich bereits zu Beginn ihres Berufslebens dazu entschließen, ein personalvertretungsrechtliches Ehrenamt zu übernehmen. Das Gesetz gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Hierbei treffen vielfach unterschiedliche Rechtspositionen der Arbeitgeber und der Auszubildenden aufeinander. Einerseits geht es um…