CareLit Fachartikel

Pauschale Aufwandsdeckung als Kosten der Schwerbehindertenvertretung

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 3 · S. 106 bis 108

Dokument
123876
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
106 bis 108
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen, welche als Kommunalverband im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben wahrnimmt. Im Dezernat 9 des Arbeitgebers sind 79 schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Gemäß §40 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen {LPersVG NW) sind dem Personalrat zur Deckung der ihm als Aufwand entstehenden Kosten Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser sog. Aufwands-deckung beträgt nach der Veror…

Schlagworte

TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT NORDRHEIN-WESTFALEN KOSTEN ARBEITGEBER HÖHE LANDESREGIERUNG MENSCHEN RICHTLINIE REHABILITATION Die Personalvertretung Berlin