Pauschale Aufwandsdeckung als Kosten der Schwerbehindertenvertretung
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 3 · S. 106 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen, welche als Kommunalverband im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben wahrnimmt. Im Dezernat 9 des Arbeitgebers sind 79 schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Gemäß §40 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen {LPersVG NW) sind dem Personalrat zur Deckung der ihm als Aufwand entstehenden Kosten Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser sog. Aufwands-deckung beträgt nach der Veror…