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Die Schweigepflicht der Mitarbeiterim Gesundheitswesen ist das Fundamentfür das Vertrauen der Patienten

Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2011 · Heft 3 · S. 108 bis 112

Dokument
123931
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 30
Seiten
108 bis 112
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Die Schweigepflicht wird zunächst einmal durch die Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG) als Recht auf informationeile Selbst-bestimmung garantiert. Damit ist der gesellschaftliche Schutz des persönlichen Lebensund Geheimbereiches als selb-ständiges Rechtsgut anerkannt. Zugleich ist der hohe Rang untermauert, der in der heutigen Zeit einer ungefährdeten Intimsphäre des Menschen zukommt. Hinzu kommen Kernaussagen zum Schutz der persönlichen und medizinischen Patienten-daten in der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä Stand: 20061) und verschiedenen Gesetzen.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT PATIENT THERAPIE ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT EINWILLIGUNG VORSCHRIFTEN GESUNDHEITSWESEN VERTRAUEN PATIENTEN LEBEN ZEIT MENSCHEN TOD PERSONEN APOTHEKER BERUFSAUSÜBUNG