Die Schweigepflicht der Mitarbeiterim Gesundheitswesen ist das Fundamentfür das Vertrauen der Patienten
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2011 · Heft 3 · S. 108 bis 112
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Schweigepflicht wird zunächst einmal durch die Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG) als Recht auf informationeile Selbst-bestimmung garantiert. Damit ist der gesellschaftliche Schutz des persönlichen Lebensund Geheimbereiches als selb-ständiges Rechtsgut anerkannt. Zugleich ist der hohe Rang untermauert, der in der heutigen Zeit einer ungefährdeten Intimsphäre des Menschen zukommt. Hinzu kommen Kernaussagen zum Schutz der persönlichen und medizinischen Patienten-daten in der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä Stand: 20061) und verschiedenen Gesetzen.