CareLit Fachartikel
Zusatzbeitrag und Sozialausgleich
Gesundheits Politik, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 3
Dokument
123934
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass niemand mit den Zusatzbeiträgen über Gebühr belastet wird. Der Sozialausgleich erfolgt unbürokratisch über die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber bzw. die Rentenversicher-ung. Der Versicherte muss nicht tätig werden.
Schlagworte
EINNAHMEN
ENTWICKLUNG
KRANKENKASSE
KRANKENVERSICHERUNG
ARBEITGEBER
RENTENVERSICHERUNG
Sozialausgleich
Gesetzliche
Überforderungsklausel
Stellt
Sicher
Niemand
Zusatzbeiträgen
Gebühr
Belastet
Erfolgt