CareLit Fachartikel

Zusatzbeitrag und Sozialausgleich

Gesundheits Politik, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 3

Dokument
123934
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheits Politik, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 16
Seiten
3
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
0939-2661
DOI

Zusammenfassung

Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass niemand mit den Zusatzbeiträgen über Gebühr belastet wird. Der Sozialausgleich erfolgt unbürokratisch über die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber bzw. die Rentenversicher-ung. Der Versicherte muss nicht tätig werden.

Schlagworte

EINNAHMEN ENTWICKLUNG KRANKENKASSE KRANKENVERSICHERUNG ARBEITGEBER RENTENVERSICHERUNG EINKOMMEN ARM STEUERN Gesundheits Politik Frankfurt