CareLit Fachartikel
Sozialgericht legitimiert Vertragsbruch der AOK
Bachern, J.; · Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 3 · S. 5
Dokument
124050
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgericht (SG) Detmold hat in erster Instanz den Eilantrag eines Pflegeheims gegen die Art und Weise der Veröffentlichung seines Transparenzberichts im AOK-Pflegeheimnavigator zurückgewiesen (CAREkonkret v. 25. Februar 2011). Warum diese Entscheidung in zweiter Instanz korrigiert werden muss, erläutert Rechtsanwalt Jörn Bachern.
Schlagworte
VEREINBARUNG
ENTSCHEIDUNG
DEKUBITUS
EINRICHTUNG
RISIKOFAKTOR
THERAPIE
Instanz
Sozialgericht
Detmold
Erster
Eilantrag
Pflegeheims
Gegen
Weise
Veröffentlichung
Seines