Zusatzversorgung - Sanierungsgeld (VBL)ATV §§17, 37; VBL-Satzung (VBLS) §65; GGArt.3 Abs. 1, 9 Abs. 3; BGB §§ 307, 315
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 3 · S. 155 bis 160
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Finanzierung der Bekl. erfolgt im Abrechnungsverband West, dem das kl. Land mit einem Teil seiner Beschäftigten angehörte, seit 1967 über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit dem 1.1.2002 beträgt der Umlagesatz 7,86% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil…