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Zusatzversorgung - Sanierungsgeld (VBL)ATV §§17, 37; VBL-Satzung (VBLS) §65; GGArt.3 Abs. 1, 9 Abs. 3; BGB §§ 307, 315

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 3 · S. 155 bis 160

Dokument
124105
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
155 bis 160
Erschienen: 2011-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Finanzierung der Bekl. erfolgt im Abrechnungsverband West, dem das kl. Land mit einem Teil seiner Beschäftigten angehörte, seit 1967 über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit dem 1.1.2002 beträgt der Umlagesatz 7,86% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER FINANZIERUNG BERLIN BUNDESGERICHTSHOF ALTERSVERSORGUNG RECHTSPRECHUNG RENTEN ES VERSICHERUNG GESCHICHTE TARIFVERHANDLUNGEN WAHRNEHMUNG ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRAUEN