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Die Personalvertretungen in den neuen JobcenternVerfassungsund personalvertretungsrechtliches Neuland

Vogelgesang, K.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 4 · S. 126 bis 133

Dokument
124189
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Vogelgesang, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
126 bis 133
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2011 haben die neuen Jobcenter ihre Arbeit aufgenommen1. Damit soll die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen (§ 19 a Abs. 2 SGB I) fortgesetzt und die Erbringung der Leistungen für die Grund-sicherung der Arbeitssuchenden („Betreuung aus einer Hand) in einer gemeinsamen Einrichtung sichergestellt werden2. Mit der Neuregelung ist eine Entwicklung zumindest vorläufig zum Ab-schluss gebracht worden, deren Weg mit zahlreichen praktischen und juristischen Stolpersteinen gepflastert war.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG EINRICHTUNG ORGANISATION PERSONAL GESETZ GESCHÄFTSFÜHRER RUHESTAND ARBEIT HAND BUNDESREGIERUNG STÄDTE PERSONEN CHARAKTER LÖSUNGEN WAHRNEHMUNG RECHNUNGSPRÜFUNG