Eine Berufskammer auch für Hebammen?
Michel-Schuldt, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2011 · Heft 4 · S. 34 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Zusammenschlüsse, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und deren Mitglieder Einfluss auf die Programmatik der Kammer nehmen. Weiterhin sind diese meist landesrechtlich organisiert. So existieren beispielsweise Landespsycho-herapeutenkammern, die sich auf nationaler Ebene in einer Bundeskammer in Form einer Arbeitsgemeinschaft organisieren. Die Bundeskammer dient dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Abstimmung und der gemeinsamen Vertretung (Bundes-sychotherapeutenkammer 2008).