CareLit Fachartikel

Eine Berufskammer auch für Hebammen?

Michel-Schuldt, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2011 · Heft 4 · S. 34 bis 38

Dokument
124207
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Michel-Schuldt, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 63
Seiten
34 bis 38
Erschienen: 2011-04-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Zusammenschlüsse, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und deren Mitglieder Einfluss auf die Programmatik der Kammer nehmen. Weiterhin sind diese meist landesrechtlich organisiert. So existieren beispielsweise Landespsycho-herapeutenkammern, die sich auf nationaler Ebene in einer Bundeskammer in Form einer Arbeitsgemeinschaft organisieren. Die Bundeskammer dient dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Abstimmung und der gemeinsamen Vertretung (Bundes-sychotherapeutenkammer 2008).

Schlagworte

PFLEGEKAMMER DPR SELBSTVERWALTUNG WEITERBILDUNG ZEITSCHRIFT QUALITÄTSSICHERUNG DEUTSCHLAND GEBURTSHILFE RECHTSANWÄLTE BEVÖLKERUNG ULTRASCHALL ZULASSUNG HEBAMMENWESEN UMWELT BERUFE APOTHEKER