Ausnahmen von der Rückstellmusterpflicht für Arzneimittelimporteure
Scholz, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 73 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit § 18 Abs. 1 AMHWV erhielt die Rückstellmus-terlagcrung von Arzneimitteln einen veränderten Regelungsrahmen. Die Kernsätze der früheren Pharma-betriebsverordnung (PharmBetrV) wurden zwar weitgehend übernommen, jedoch hinsichtlich der Ausnahmevorschrift in § 18 Abs. 1 Satz 6 AMWHV abweichend formuliert. Dieser Umstand und die generalklauselartige Ausgestaltung der Tatbestände stellen für die Konkretisierung des Anspruchs regelmäßig ein schwieriges Unterfangen dar. Genaue Kenntnisse des Regclungsumfel-des hinsichtlich weiterer nationaler und internationaler Bestimmungen und/oder Empfehlungen von Fachgremien sin…