Abgrenzung Nahrungsergänzungsmittel/ (Präsentations-JArzneimittel (Red Rice)AMG §§ 2 I, 69 I; ApBetrO 25; LFGB 12 1 Nr. 1; NemV 1EG
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 86 bis 92
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einzelne Werbeaussagen im Internet in Bezug auf ein ausdrücklich als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnetes Produkt, die als solche unter das Verbot krankheits-bezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB oder als Angaben zur Reduzierung eines Krankheitsrisikos in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 („Hcalth-Claims-Verordnung) fallen können (hier: wissenschaftlich ausgestalte Beschreibung einer Unterbrechung der körpereigenen Cholestcrinsyn-these), vermögen die Eigenschaft des Produkts als Prä-scntationsarzncimittels nicht zu begründen, wenn sie aus Sicht eines durchschnittlich informierten Ve…