CareLit Fachartikel
Zur Beanstandung einer werblichen Angabe für ein ArzneimittelUWG §§ 3, 12 II, 4 Nr. 11, 5; HWG § 3
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 99 bis 103
Dokument
124265
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beanstandet der Antragsteller im Eilverfahren eine werbliche Angabc für ein Arzneimittel wegen unzureichenden wissen-schaftlichen Belegs durch die in der Angabe in Bezug genommenen Studien und kennt er bereits vor dem Zeitpunkt der nunmehr beanstandeten Verletzungshandlung eine frühere kerngleiche Verwendung der Angabe und die in Bezug genommenen Studien, so hat er zur Wahrung der DringlichkeitsVermutung des § 12 Abs. 2 UWG glaubhaft zu machen, dass er die Vorkenntnis in dringlichkcitsunschadlicher Zeit erlangt hat.
Schlagworte
MARKETING
SICHERHEIT
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
THROMBOSEPROPHYLAXE
ZEIT
RISIKO
ANTIKOAGULANTIEN
BLUTGERINNUNG
PRIMÄRPRÄVENTION
PATIENTEN
ZULASSUNG
THROMBIN
DEUTSCHLAND
RIVAROXABAN
ENOXAPARIN