CareLit Fachartikel

Zur Beanstandung einer werblichen Angabe für ein ArzneimittelUWG §§ 3, 12 II, 4 Nr. 11, 5; HWG § 3

Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 3 · S. 99 bis 103

Dokument
124265
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
99 bis 103
Erschienen: 2011-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Beanstandet der Antragsteller im Eilverfahren eine werbliche Angabc für ein Arzneimittel wegen unzureichenden wissen-schaftlichen Belegs durch die in der Angabe in Bezug genommenen Studien und kennt er bereits vor dem Zeitpunkt der nunmehr beanstandeten Verletzungshandlung eine frühere kerngleiche Verwendung der Angabe und die in Bezug genommenen Studien, so hat er zur Wahrung der DringlichkeitsVermutung des § 12 Abs. 2 UWG glaubhaft zu machen, dass er die Vorkenntnis in dringlichkcitsunschadlicher Zeit erlangt hat.

Schlagworte

MARKETING SICHERHEIT ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG THROMBOSEPROPHYLAXE ZEIT RISIKO ANTIKOAGULANTIEN BLUTGERINNUNG PRIMÄRPRÄVENTION PATIENTEN ZULASSUNG THROMBIN DEUTSCHLAND RIVAROXABAN ENOXAPARIN